Energeia Gesellschaft für naturheilkundliche & energetische Heilverfahren e.V.Bekanntmachung der Vereinsauflösung gemäß §50 BGB.Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 19. November 2011 wurde der Antrag auf Auflösung des Vereins entspechend § 41 BGB, § 74 BGB und §14 der Satzung einstimmig angenommen. Wir machen hiermit die Auflösung des Vereines bekannt und bitten Gläubiger etwaige Ansprüche bei uns anzumelden. Berlin, 27. November 2011. Bitte richten Sie ihre Ansprüche an Maxim.Bothe (at) t-online.de
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